Eigentümerversammlung - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Wann wird eine Eigentümerversammlung einberufen?
- Bis wann muss zur Versammlung eingeladen werden?
- Wann liegt eine Beschlussfähigkeit vor?
- Wie sind in der Eigentümerversammlung die Stimmrechte verteilt?
- Was wird in der Eigentümerversammlung besprochen?
- Welche Informationen enthält das Versammlungsprotokoll?
Wann wird eine Eigentümerversammlung einberufen?
Der Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Darüber hinaus können auch die einzelnen Wohnungseigentümer verlangen, dass eine Versammlung einberufen wird. Dies muss allerdings von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt werden.
Bis wann muss zur Versammlung eingeladen werden?
Die Frist für die Einladung zur Eigentümerversammlung beträgt drei Wochen. Diese Frist kann allerdings in der Gemeinschaftsordnung anders festgelegt werden. Darüber hinaus muss der Verwalter den einzelnen Wohnungseigentümern immer eine Tagesordnung zusammen mit der Ladung zukommen lassen. Nur über die Themen, die auch auf der Tagesordnung deutlich bezeichnet werden, dürfen die Eigentümer in der Versammlung Beschlüsse fassen.
Wann liegt eine Beschlussfähigkeit vor?
Vor Inkrafttreten der WEG-Reform am 01.12.2020 war eine Eigentümerversammlung beschlussfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertraten, berechnet nach der im Grundbuch eingetragenen Größe dieser Anteile. Wurde die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, musste der Verwalter eine Ersatzversammlung einberufen. Die Beschlussfähigkeit musste vom Verwalter – dem Vorsitzenden der Eigentümerversammlung – für jeden einzelnen Beschluss geprüft werden.
Seit der Gesetzesänderung ist eine Eigentümerversammlung immer beschlussfähig, da bei der Beschlussfassung die reine Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Das bedeutet, selbst wenn nur ein Eigentümer teilnimmt, hat dieser die Mehrheit der Stimmen und kann Beschlüsse fassen.
Wie sind in der Eigentümerversammlung die Stimmrechte verteilt?
Gemäß dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsrecht/WEG) verfügt jeder Wohnungseigentümer über eine Stimme, unabhängig von der Anzahl an eigenen Wohneinheiten und der Größe des Wohnungseigentums (Kopfprinzip). Gehört die Wohnung mehreren Personen, gilt das als eine Stimme und muss einheitlich ausgeübt werden.
Diese Regelung kann allerdings in der Gemeinschaftsordnung anders geregelt werden, z. B., dass pro Wohnung eine Stimme gilt (Objektprinzip/Wertprinzip). Hat ein Eigentümer mehrere Wohnungen, hat er hier auch mehrere Stimmrechte.
Was wird in der Eigentümerversammlung besprochen?
Die Eigentümerversammlung dient den Eigentümern zur Besprechung aller wichtigen Entscheidungen bezüglich:
- Instandhaltung
- Instandsetzung
- Hausordnung
- Gebrauchsregelung
- baulicher Veränderungen
Darüber hinaus wird der jährliche Wirtschaftsplan für das gemeinsame Wohneigentum erstellt und die voraussichtlich anfallenden Kosten für das folgende Jahr besprochen. Aus dem Wirtschaftsplan ergibt sich die monatliche Summe, die jeder Eigentümer abtreten muss, damit die Bewirtschaftung des Eigentums gewährleistet werden kann. Ebenso stellt der Verwalter die Jahresabrechnung vor und berichtet über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben für das zurückliegende Jahr.
Welche Informationen enthält das Versammlungsprotokoll?
Der Verwalter erstellt in der Regel das Protokoll, das alle Beschlüsse und sonstige Inhalte nennt. Es sollte folgende Punkte enthalten:
- Ort, Tag und Zeit der Versammlung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder bzw. Anteile
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- alle Tagesordnungspunkte mit kurzer Darlegung der vorgetragenen Argumente
- Beschlussergebnis (mit Zahl der Ja- und Neinstimmen und der Enthaltungen)
- Unterschrift des Verwalters, des Beiratsvorsitzenden und eines Wohnungseigentümers
Gibt es neben dem Verwalter auch einen Verwaltungsbeirat, müssen der Beiratsvorsitzende sowie der Verwalter das Protokoll unterzeichnen. Wurde in der Gemeinschaftsordnung vereinbart, dass die Niederschrift an die Eigentümer versandt wird, muss dies bis spätestens drei Wochen nach der Versammlung erfolgen. Damit ist gewährleistet, dass die Wohnungseigentümer die Beschlüsse innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat anfechten können.
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Rechtstipps zu "Eigentümerversammlung" | Seite 11
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04.12.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , die nach § 10 VI WEG teilrechtsfähig, d.h. selbst vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Eigentümerversammlung: Sie ist das Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 23 WEG …“ Weiterlesen
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02.12.2020 Rechtsanwalt Dr. Martin Winkelmann„… kann der Kläger keine weiteren Tagesordnungspunkte mehr angreifen. Ein Wohnungseigentümer kann einen Eigentümerbeschluss auch dann anfechten, wenn er ihm in der Eigentümerversammlung zugestimmt hat …“ Weiterlesen
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30.10.2013 anwalt.de-Redaktion„… schaffte es bis zum Bundesgerichtshof (BGH): Im Rahmen einer Eigentümerversammlung war mehrheitlich beschlossen worden, dass neu einzubauende Wohnungstüren auf eine ganz bestimmte Weise gestaltet …“ Weiterlesen
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01.07.2013 Rechtsanwalt Joachim Kerner„… von Eigentümerversammlungen zu Streitigkeiten darüber, wer teilnahmeberechtigt ist. In diesem Zusammenhang ist ein Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 27.07.2012 (92 C 217/11) sehr interessant …“ Weiterlesen
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30.04.2013 Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker„… gefasste Beschlüsse in den Eigentümerversammlungen. Wenn möglich, wählen Sie Ihren Anwalt selbst. In jedem Fall sollte Sie den Vertrag eingehend von einem Fachmann prüfen lassen. Der Rechtsanwalt …“ Weiterlesen
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15.04.2013 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„Es kommt regelmäßig vor, dass einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft mit den in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen nicht einverstanden sind. Die Gründe hierfür können …“ Weiterlesen
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12.04.2013 Rechtsanwalt Gereon Temme„… der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist. Sachverhalt: Strittig war, ob Aufwendungen der Klägerin für Handwerkerleistungen bereits im Jahr 2006 zu einer Steuerermäßigung führen. Die Klägerin …“ Weiterlesen
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02.10.2012 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… die Sache auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung vom April 2007. Dort wird beschlossen, ein gerichtliches Gutachten einzuholen. Im Dezember 2007 ist die Wohnung nicht mehr nutzbar …“ Weiterlesen
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25.09.2012 Benholz Mackner Faust„… . Der betroffene Eigentümer moniert diesen Umstand in einer Eigentümerversammlung im Jahr 1993. Dabei bleibt es, keiner kümmert sich danach mehr um diese Sache. Im Jahr 2003 erwirbt der Zweiterwerber …“ Weiterlesen
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12.09.2012 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)1. Das Problem Immer wieder geschieht es, dass Eigentümer - bewusst oder versehentlich - nicht zur Versammlung geladen werden. Sind die Beschlüsse solcher Versammlungen dann nichtig? Diese Frage hat d … Weiterlesen
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05.09.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… ) muss die Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr vom Verwalter einberufen werden. Hierzu sind alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft mindestens zwei Wochen vor der Versammlung …“ Weiterlesen
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16.07.2012 Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich„… durch einen in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss untersagt worden war, den der Eigentümer nicht angefochten hat und der daher für ihn verbindlich geworden ist. Die Nutzung einer Wohnung zum Betrieb …“ Weiterlesen
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13.07.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… der Verwalter die Nutzung der Wohnung für die Tagesmuttertätigkeit untersagt hatte, fasste die Eigentümerversammlung ausdrücklich einen Beschluss, indem die Nutzung in dieser Form ausdrücklich untersagt …“ Weiterlesen
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30.04.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Die auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse gelten nur für die derzeitigen – und nicht für die ehemaligen – Wohnungseigentümer. Wer sich kein Einfamilienhaus, sondern „nur" eine Wohnung …“ Weiterlesen
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26.04.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… , eine außerordentliche Eigentümerversammlung abzuhalten. Kein Mitglied reagierte jedoch darauf. Vorbefassung der Eigentümerversammlung ausnahmsweise entbehrlich Aus diesem Grund war seine spätere Klage …“ Weiterlesen
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13.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„Auf den turnusmäßigen Eigentümerversammlungen wird regelmäßig über den Tagesordnungspunkt „Entlastung des Verwalters" abgestimmt. Mit der Entlastung sprechen die Wohnungseigentümer dem Verwalter …“ Weiterlesen
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22.07.2011 Rechtsanwalt Sebastian SteinekeEine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt erging bereits am 15. November 2010 (AZ: 20 W 138/08). In einer Eigentumswohnung bildete sich Schimmel. Der Schimmel hatte seine Ursach … Weiterlesen
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03.06.2022 Rechtsanwalt Peter Schmidt„… - Einsichtnahme in die Protokolle der Eigentümerversammlung mindestens der letzten drei Jahre und in die ab dem 01.07.07 zu führende Beschlusssammlung Daraus ergibt sich u.U., ob eine teure …“ Weiterlesen
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