3.539 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 8

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Profil-Bild Anwalt Didier Cremer
Anwalt Didier Cremer
Didier CREMER Avocat, Auf'm Rain 29, 4700 Eupen, Belgien 6633.9519897291 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Anwalt Didier Cremer ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
(26.05.2021) Sehr netter Anwalt , er konnte uns sofort am Telefon helfen . Nur zu empfehlen!
Profil-Bild Avocat associé Frank Wies
Avocat associé Frank Wies
Wies & Hertzog, 46, rue Glesener, 1630 Luxemburg, Luxemburg 6692.7930458251 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Herr Avocat associé Frank Wies hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen ausgezeichnet (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Felten
Rechtsanwalt Alexander Felten
Klingelhöffer, Lorz-Felten und Felten | Rechtsanwälte und Notarin, Rheinstraße 12a, 64283 Darmstadt 6837.184848874 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Felten ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
(19.07.2022) In mehreren Angelegenheiten (privat und auch geschäftlich) wurde ich bereits von der Kanzlei Lorz-Felten vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Lange
Rechtsanwaltskanzlei Burmeister, Lange & Schneider, Schmöckwitzer Str. 114, 15732 Eichwalde 6996.0335859303 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Karen Lange gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinne Amend
Kanzlei Corinne Amend, In der Gifiz 5, 77656 Offenburg 6870.2457946228 km
Mein Ziel ist es, meine Mandanten umfassend, kompetent und ergebnisorientiert zu beraten, ihre Interessen zügig und pragmatisch durchzusetzen und dabei auch den Blick auf die Kosten nicht zu verlieren
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Corinne Amend
(17.10.2022) Frau Amend hat mich mit Erfolg vertreten. Sie schätzt alles realistisch ein, macht keine falsche Hoffnung, ich kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlef Rupprecht
Rechtsanwaltskanzlei Rupprecht, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf 6649.1881932653 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlef Rupprecht im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(24.04.2022) Herr Rupprecht ist ein sehr sachkundiger, professioneller Berater, der sich meinem Problem einfühlsam, …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe
FRP Rechtsanwälte - Fischer · Roloff · Partner, Turmhof 15, 42103 Wuppertal 6670.1618679 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe
aus 19 Bewertungen Super Beratung. Herr Plümpe war immer erreichbar, es gab schnelle Antworten auf Rückfragen und Laienverständliche … (29.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nurgül Akyüz
sehr gut
Rechtsanwältin Nurgül Akyüz
Kanzlei Nurgül Akyüz, Burgundenring 13, 65428 Rüsselsheim 6815.1119398469 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Nurgül Akyüz
aus 26 Bewertungen Fr.Akyüz ist ein Anwalt,dem ich jederzeit vertrauen kann,sie hört Ihnen unvoreingenommen zu,kann sich in Sie … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge
Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge
Mügge, Dr. Pitschel & Partner - MPP, Bertha-von-Suttner-Straße 9, 37085 Göttingen 6827.8016863424 km
Ihre erste Wahl – Kanzlei für Strafrecht und Steuerrecht in Südniedersachsen.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Krückel
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Krückel
Augustin & Krückel, Pausaer Str. 115, 08525 Plauen 7014.6899174739 km
Zusammen mit meinem Team beraten wir Sie schnell, seriös und kompetent. Wir freuen uns auf Sie!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Krückel gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Hallo, In der Vorbereitung einer Forderungsdurchsetzung habe ich mit Herrn Rechtanwalt O. Krückel Kontakt … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Stadler
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Stadler
Anwaltskanzlei Stadler, Zenettistr. 7, 80337 München 7118.9753193793 km
Besser Vererben vor dem Sterben
Erbrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Klaus Stadler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 35 Bewertungen Ich kann Herrn Ra.Stadler uneingeschränkt weiterempfehlen. Während meiner Scheidung hat er mich mit äußerster … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wienecke
Rechtsanwalt Stephan Wienecke
Wienecke und Partner mbB, Schandauer Str. 46, 01796 Pirna 7097.8227193054 km
Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wienecke ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ahrens
Kanzlei Peter Ahrens, Bahnhofstr. 13, 49716 Meppen 6605.2442643645 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Ahrens hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Jetter-Strecker
Rechtsanwältin Stefanie Jetter-Strecker
Anwaltskanzlei Hägele-Paul & Jetter-Strecker in Partnerschaft mbB, Bahnhofstr. 7, 72379 Hechingen 6941.3657412801 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Jetter-Strecker ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
(05.11.2020) Sehr professionell, super vorbereitet und immer ehrlich geblieben. Bin sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Keßler
sehr gut
Anwaltsbüro Keßler, Wiesenstraße 25, 65344 Eltville am Rhein 6794.7609192537 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Benedikt Keßler bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Herr Keßler ist ein Top Anwalt er hat mich super vertreten und mir immer sehr sehr gut zur Seite gestanden. Ich war … (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Profil-Bild Rechtsanwalt Irmak Sezer
Rechtsanwalt Irmak Sezer
SEZER Rechtsanwaltskanzlei Arbeitsrecht & Strafrecht, Widenmayerstraße 16, 80538 München 7120.1965722334 km
Ihr Recht = Mein Ziel
Arbeitsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Irmak Sezer bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Since day one he was really supportive and found a better deal for me for my case. The result was satisfactory and … (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Böhlen
Rechtsanwältin Petra von Böhlen
vbk Anwälte, Bismarckstraße 55, 45128 Essen 6651.8860445911 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra von Böhlen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(30.08.2022) Ich möchte gerne wissen ob sie mich über meine Son Familien Name Ende kann. Melde mich Morgen An. Mit freundlichen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Breymann
sehr gut
D. Breymann Rechtsanwälte, Pescher Str. 156, 41065 Mönchengladbach 6630.6147904667 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Breymann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 31 Bewertungen Herr Breymann hat mich durch seine beeindruckende Verhandlungssicherheit und seine rhetorische Stärke nachhaltig … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
RIEGER recht | Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger, Dr. Koss Straße 14, 4600 Wels, Österreich 7270.6935909016 km
Zivilrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Familienrecht • Zivilprozessrecht • Arzthaftungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Unfried
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Unfried
Unfried & Kollegen Anwaltskanzlei, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Vanessa Unfried ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 49 Bewertungen Ich wurde bereits zum zweiten Mal (bei einem jeweils unverschuldeten Verkehrsunfall) durch die Kanzlei Unfried und … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kaiser
sehr gut
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ralf Kaiser, Wertherstraße 269, 33619 Bielefeld 6710.7892070738 km
Ich setze weniger auf blumige Reden und feingeistige Schönheit, sondern vielmehr auf Ergebnisorientierung und Effektivität.
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Kaiser ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 108 Bewertungen Aus wie du mir, so ich dir wurde Einstellung des Vefahrens. (22.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Kulzer
Rechtsanwältin Claudia Kulzer
Rechtsanwältin Claudia Kulzer, Friedrichshofener Str. 1s, 85049 Ingolstadt 7069.5392147616 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Kulzer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
(09.03.2020) Bei Frau Rechtsanwältin Kulzer war ich stets in guten Händen. Ihre freundliche, menschliche und empathische Art hat …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Rothschild
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Rothschild
Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft, Ostendstr. 196, 90482 Nürnberg 7014.4680203307 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Rothschild
aus 77 Bewertungen Meine Erfahrung mit Frau Rotschild war in vollem Umfang positiv. Ebenso das Ergebnis der Beratung und Vertretung durch … (02.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.