3.539 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 6

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bertram
Rechtsanwalt Markus Bertram
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6706.8246535061 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Bertram im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(07.04.2024) Erste Eindruck war sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Kotzschmar
Rechtsanwalt Tilman Kotzschmar
Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte, Haagstr. 14, 86316 Friedberg (Bayern) 7069.1780779926 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tilman Kotzschmar ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
(19.12.2019) Herr Kotzschmar hat mir damals sehr geholfen meine Ansprüche geltend zu machen. Ich kann ihn jederzeit weiter …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn-Michael Basedow
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn-Michael Basedow
Kanzlei Jörn-Michael Basedow, Strandstr. 23, 18055 Rostock 6813.9048386061 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn-Michael Basedow vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 34 Bewertungen Ich kann Herrn Basedow wirklich sehr empfehlen. Er hat mich in meinem Fall sehr gut beraten und das bestmögliche … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dino Kolar
sehr gut
Rechtsanwalt Dino Kolar
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Christofsstraße 5, 55116 Mainz 6806.5108391758 km
Kompetent stehe ich Ihnen zur Seite - auf Deutsch und auf Kroatisch
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dino Kolar vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 17 Bewertungen Fachlich top, gute Tipps sehr hilfreich und gut (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Nüsgen
Rechtsanwalt Stephan Nüsgen
Jacobi & Deventer, Rheinstr. 63, 50321 Brühl 6678.2945163743 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stephan Nüsgen für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
KBB Anwaltskanzlei, Nümbrechter Str. 1, 51674 Wiehl 6713.3331823857 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
(08.03.2023) Sehr nettes Telefongespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen E. Leske
Kanzlei Jürgen E. Leske, Pestalozzistr. 40a, 80469 München 7119.2093613079 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jürgen E. Leske
aus 7 Bewertungen Wir hatten ein Mietproblem das ziemlich unangenehm hätte werden können . Durch geschickte Verhandlung von Herrn Leske … (20.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Krämer
sehr gut
Kanzlei Gordon Krämer, Hegelallee 54, 14467 Potsdam 6961.4673120384 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Gordon Krämer
aus 163 Bewertungen Es wurde sehr kurzfristig mein Fall übernommen. Es ging um einen Verkehrsunfall und der damit verbundenen … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Türpe
sehr gut
Kanzlei Martina Türpe, Neufriedenheimer Straße 24, 81375 München 7115.5400728348 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Martina Türpe für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 24 Bewertungen Unheimlich nettes Personal, mit Fachkompetenz. Fragen und Beschlüsse wurden sehr gut und verständlich erklärt.Ich … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Siegl
Rechtsanwalt Daniel Siegl
Schmidt & Siegl, Hölscherstr. 4, 45894 Gelsenkirchen 6648.0181492546 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Siegl
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian W. Martin
sehr gut
Rechtsanwalt Christian W. Martin
Rechtsanwaltskanzlei Walter & Arnstein, Ketschendorfer Straße 4, 96450 Coburg 6958.9584018215 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian W. Martin ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 43 Bewertungen RA Martin ist ein sympathischer, ausgezeichneter, sehr intelligenter, engagierter Strafverteidiger. Er ist immer … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Müller
sehr gut
Kanzlei Kristina Müller, Mainaustraße 32, 78464 Konstanz 6994.0382073187 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Kristina Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 16 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Müller hat sich, mit all ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln, für mich eingesetzt. Sie … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kiesel
Rechtsanwalt Markus Kiesel
Kanzlei Markus Kiesel, Bahnhofstrasse 21, 73430 Aalen 6985.3426605321 km
Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Kiesel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott
sehr gut
Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott
v. Tunkl & Partner Rechtsanwalt - Steuerberater, Theaterplatz 11, 53177 Bonn 6700.5025456084 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Schnelle Terminzusage,sehr freundliche und kompetente Beratung. (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jesper Boenke
RRS Rechtsanwaltskanzlei J. Boenke (Umzug von Königswall 42), Westenhellweg 124/126, 44137 Dortmund 6675.8440039906 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jesper Boenke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Otto
Rechtsanwalt Markus Otto
Strafverteidigung und Beratung zu strafrechtlichen Fragestellungen, Siriusstraße 22a, 82205 Gilching 7103.0912545352 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Otto ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
(09.06.2024) vielen Dank für die gute Zusammenarbeit
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Bella
Rechtsanwältin Annika Bella, Weiße Mauer 6, 06217 Merseburg 6958.301202153 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annika Bella ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Bella hat mich schnell und sehr gut Beraten. Ich kann sie nur weiter empfehlen. Vielen Dank (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Röhrig
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Röhrig
Anwaltskanzlei Dr. jur. Gunnar Geiger und Michael Röhrig, Hauptstr. 60-64, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7127.1456069166 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Röhrig
aus 119 Bewertungen Bei Herrn Rechtsanwalt Röhrig bekommt man eine durchweg professionelle Beratung und Vertretung. Er überzeugt mit … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Dorn
Rechtsanwältin Mandy Dorn
Anwaltskanzlei Mandy Dorn, Eigenheimstr. 13, 04279 Leipzig 6987.042960707 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Mandy Dorn
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Wörner
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Wörner
Kanzlei Wolfgang Wörner, Karl-Staib-Str. 5, 65795 Hattersheim am Main 6817.9908392055 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wörner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen Mein Thema war eine einbehaltene Mietkaution. Zunächst erfolgte eine gründliche "Erst-Anamnese" des … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Kanzlei Hekler & Ongert, Rosengasse 6, 74072 Heilbronn 6913.1153863524 km
Kämpfen bis zur letzten Sekunde
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Beamtenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Geier
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Geier
Kanzlei Sebastian Geier, Bahnhofstraße 22a, 94032 Passau 7210.9137102562 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • eBay & Recht • Mediation • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Geier - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Sehr guter Rechtsanwalt, den ich wärmstens empfehlen kann. Er ist freundlich und sehr nett und geht die Verfahren … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Semmler
Rechtsanwalt Thomas Semmler
Semmler Rechtsanwalt / Fachanwalt, Danzstr. 12, 39104 Magdeburg 6893.8524030664 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Semmler
aus 6 Bewertungen Erst durch die fachliche Unterstützung durch Herrn Semmler, kam Bewegung in die Schadensregulierung. Wir danken … (28.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Kanzlei Matthias Hunzinger, Gartenstr. 28, 72764 Reutlingen 6949.2896975859 km
Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Hunzinger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.