3.561 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Apel
Rechtsanwältin Michaela Apel
Kanzlei Michaela Apel, Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden 6801.553643678 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Apel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Einer besonderer Mensch und wunderbare Anwältin! Herzlichen Dank für alles! Gottes Segen! (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Gunnar Hansen Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Falkenburger Str. 120, 23795 Bad Segeberg 6717.6141883522 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Gunnar Hansen
(08.05.2024) Beste Anwalt von Verkehrsrecht. Gość ma pojęcie bardzo sympatyczny i wie o co chodzi polecam bardzo
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Gerd Herrmann
Anwaltskanzlei Hans-Gerd Herrmann, Dr.-Wolff-Str. 2, 65549 Limburg an der Lahn 6772.5597589843 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Herrmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kay-O. Goldmann
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Goldmann, Schmidtberg 19, 65307 Bad Schwalbach 6786.3967550235 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Kay-O. Goldmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 38 Bewertungen Wenn ein Anwalt auch noch empathisch und verständnisvoll ist, dann wird `Dir` in der Not geholfen. Ich war in … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kemal Su
sehr gut
Rechtsanwalt Kemal Su
Kanzlei Kemal Su, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg 6721.5069909032 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kemal Su ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 63 Bewertungen Schnelle und kompetente Auskunft . Ich bin auch telefonisch und per email bei Fragen immer sehr gut und schnell … (11.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Krant&Multhaup Rechtsanwälte PartG mbB, Hagenauer Str. 30, 42107 Wuppertal 6669.8917997673 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc N. Wandt gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Ich habe mit Herrn Wandt ein Verfahren gegen das Straßenverkehrsamt Steinfurt geführt! Es ging um die Umschreibung … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Thorbrügge
Rechtsanwalt Johannes Thorbrügge
Anwaltskanzlei Thorbrügge ⋅ Feix, Tigg 3, 45711 Datteln 6661.6507573243 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Thorbrügge im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Es ist ein top Anwalt standt mir zu jederzeit zuseite trotz Schwierigkeiten Danke schön (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Kanzlei Krämer, Eberhardtstraße 58, 89073 Ulm 7004.4218170412 km
Familienrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Olaf I. Krämer für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Herb
Rechtsanwalt Frank Herb
Terstegge & Herb Rechtsanwaltspartnerschaft, Mauritz-Lindenweg 63, 48145 Münster 6664.7299750277 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Herb
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grabitz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Grabitz
H/T Defensio Strafverteidiger, Bornheimer Str. 127, 53119 Bonn 6693.0382421721 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Grabitz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Gegen mich war ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Datenschutzverletzung eingeleitet worden, was aus meiner … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Kanzlei Jakobi, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen 6675.0955424437 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Schmidt
Kanzlei Englert, Bahnhofstraße 31, 45701 Herten 6648.7607412168 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Lars Schmidt
(21.02.2021) Kompetent , flexibel, freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Rieleder
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Rieleder
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Rieleder
aus 10 Bewertungen Gute Beratung auch bei Fragen an wenan sich wenden kann! (18.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Costabel
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Costabel
Rechtsanwälte COSTABEL, Goldschmidtstr. 13, 04103 Leipzig 6982.9825500122 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Costabel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 13 Bewertungen Hab mal was angefragt leider hat sie mir nur mit geteilt das sie zu viele Termine hatte das ich mich suchen soll beim … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Sittartz
Rechtsanwalt Christoph Sittartz
Kanzlei Christoph Sittartz, Marktstr. 41, 33039 Nieheim 6760.8377089441 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christoph Sittartz für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Siebler
Rechtsanwalt Marc Siebler
Dr. Kraft & Rudolph Rechtsanwälte PartGmbB, Eberzstrasse 1, 88316 Isny im Allgäu 7047.514554609 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Siebler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
(21.03.2024) Sehr schnell reagiert, dadurch konnten wir unsern Urlaub wahr nehmen. Danke dafür.
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Herrle
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Herrle
Kanzlei Herrle, Hauptstr. 18, 24872 Groß Rheide 6641.3770939921 km
Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Carsten Herrle - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 160 Bewertungen In dem Augenblick, als Rechtsanwalt Herrle meinen Fall übernahm, war ich sicher, dass ich bestens vertreten werde. Ich … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
Haidl Funk Rechtsanwälte GbR, Harderstr. 20, 85049 Ingolstadt 7072.8221425556 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Heinzmann ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 17 Bewertungen Sehr gute Anwältin!! Nachdem die Zusammenarbeit mit unserem letzten Anwalt sehr enttäuschend war und das Mandat … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kian Fathieh
Rechtsanwalt Kian Fathieh
Kanzlei Fathieh, Poststraße 2, 69115 Heidelberg 6865.3251926049 km
Steuerrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Herr RA Fathieh hat uns über 14 Monate fabelhaft, unermüdlich, kompetent betreut. Der Fall war sehr komplex und RA … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina West
Rechtsanwältin Martina West
OWP Rechtsanwälte, Poppenbütteler Chaussee 45, 22397 Hamburg 6718.3767849916 km
Pferderecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina West
aus 8 Bewertungen Frau Martina West hat meine Angelegenheit bis jetzt zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgeführt (17.06.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Hentschel
Rechtsanwalt Mike Hentschel
Kanzlei Mike Hentschel, Kurfürstenstr. 35, 47829 Krefeld 6634.3857816244 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mike Hentschel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
(27.10.2023) Super Beratung, fundiertes Wissen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer, Pallasstr. 79, 44575 Castrop-Rauxel 6664.6596603142 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 47 Bewertungen Herr Dr. Zimmermann, ist ein äußerst kompetenter und fähiger, sowie überaus freundlicher Anwalt. Er konnte mir in … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Das Beratungshaus, Dr. Karl Renner Promenade 10, 3100 St. Pölten, Österreich 7367.0484782658 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Storbeck
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Storbeck
Kanzlei Martina Storbeck, Muthesiusstr. 8, 12163 Berlin 6973.5749985055 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Storbeck ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Frau RAin Storbeck hat mich bei meiner Scheidung vertreten. Sie war für mich immer schnell erreichbar. Schon vor … (11.10.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.