4.726 Anwälte für Unterhalt | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Studt
Kanzlei Studt, Storchenring 3, 85570 Markt Schwaben 7133.7345791956 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Studt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Sehr engagierte Anwältin. Kompetente Beratung. Offenes Ohr. Lösungsorientiert. Fünf von Fünf Sternen (19.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Grüßenbeck
Kanzlei Alexander Grüßenbeck, Hauptstr. 124, 58675 Hemer 6701.7655073567 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Grüßenbeck hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(13.10.2022) der Erstkontakt klang vielversprechend und trug Lösungsansätze, eine endgültige Beurteilung kann aber erst nach dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gisela Schön
Rechtsanwältin Gisela Schön
Gisela Schön und Ernst-Anton Eder Rechtsanwälte, Friedrichstr. 22, 91126 Schwabach 7015.1416423297 km
Fachanwältin Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gisela Schön ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(28.11.2018) Sehr kompetente, einfühlsame sowie beratende Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Schott
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Schott
Schmelter & Schott Rechtsanwälte und Fachanwälte PartGmbB, Leithestraße 39, 45886 Gelsenkirchen 6655.3626975546 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Schott – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Herr Schott hat mir in herausfordernden Situationen geholfen, komplexe medizinische Begriffe und Behandlungsoptionen … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Otto Entrup
Rechtsanwalt Otto Entrup
Entrup | Marx | Wilmers Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notare, Gutenbergstr. 11, 59872 Meschede 6735.2645609403 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Otto Entrup ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Unfall schnell und ohne Probleme abgewickelt (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin Schaal
sehr gut
Rechtsanwalt Kevin Schaal
Kanzlei Rabe / Arnold, Lange Straße 6/1, 71332 Waiblingen 6936.7184012472 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Kevin Schaal ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 36 Bewertungen Herr Schaal hat uns bei der Erstellung unseres Testaments sehr zu unserer Zufriedenheit beraten und auf sämtliche … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Ritter
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Ritter
Kanzlei Kallenbach, Rothenburger Str. 241, 90439 Nürnberg 7010.0442717755 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Ritter im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 31 Bewertungen Bei Frau Rechtsanwältin Ritter kann ich sagen, ich bin angekommen. Ich habe schon die Leistung mehrerer Anwälte in … (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Holzschuh
Rechtsanwältin Susanne Holzschuh
Kanzlei Dr. Schoch & Leister, Bahnhofstrasse 1, 69115 Heidelberg 6865.4437725661 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Holzschuh bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(21.02.2024) Eine Reparatur nach der anderen
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard Bühre
Rechtsanwalt Burkhard Bühre
SAATHOFF HABE BÜHRE Rechtsanwälte · Fachanwälte, Bremer Str. 1, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.9211070529 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Burkhard Bühre
aus 9 Bewertungen In Sachen Familienrecht - hier Versorgungsausgleich - wurde ich sehr kompetent, erfahren und schnell unterstützt. Herr … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar Zimansky
sehr gut
Zimansky & Partner, Hermann-Josef-Gormanns-Straße 11a, 41812 Erkelenz 6628.2098638246 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lothar Zimansky
aus 15 Bewertungen Diese Kanzlei ist mit bestem Gewissen zu empfehlen! Herr Zimansky hat uns sehr ausführlich beraten, vielen Dank! (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Reinhart Enßlin
sehr gut
ENßLIN, N4 22, 68161 Mannheim 6846.9750947799 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Reinhart Enßlin
aus 39 Bewertungen Herr Dr. Enßlin hat mich in meinem wahrlich nicht einfach zu nennenden Scheidungsfall durch seine sachliche, ruhige … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Heller
Ewald Heller, Nappenplatz 29, 36433 Bad Salzungen 6883.1034218597 km
Ein Recht, das einem zusteht und von dem man keinen Gebrauch macht, wird auch nicht geachtet!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ewald Heller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(06.06.2023) Ich habe einen sehr schnellen Termin nach telefonischer Anfrage bekommen. Herr Heller hat sich für alle meine Fragen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mesut Ocak, LL.M. (Nottingham)
sehr gut
Rechtsanwalt Mesut Ocak, LL.M. (Nottingham)
Kanzlei Ocak, Neue Große Bergstr. 9, 22767 Hamburg 6716.7944406985 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mesut Ocak, LL.M. (Nottingham) - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Ein sehr sehr netter menschlicher sachlicher Anwalt der wirklich großen intresse zeigt und direkt dort helfen möchte … (29.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Blumenthal
sehr gut
Kanzlei Blumenthal, Feldstrasse 29, 21335 Lüneburg 6760.5810519781 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Blumenthal
aus 21 Bewertungen Hohe Fachkompetenz, geradlinig, besonnen, aber bei Bedarf mit klarer Ansage an die Gegenseite, gute Strategien, … (08.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow
sehr gut
Kanzlei Svenja Schmidt-Bandelow, Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin 6971.3254141909 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Frau Schmidt-Bandelow hat das für mich Unmögliche möglich gemacht. Eine Scheidung aus dem Ausland in 6 Monaten während … (12.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heiseler
Rechtsanwälte Böttcher & Heiseler, Schillerstr. 11a, 10625 Berlin 6970.4007920057 km
Zivilrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Heiseler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Spengler
Rechtsanwältin Jutta Spengler
Kanzlei Lampert, Dr. Graf & Kollegen Rechtsanwälte, Wilhelm-Meußdoerffer-Str. 4, 95326 Kulmbach 6997.1628275639 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Jutta Spengler
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Windisch
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Windisch
VBWR - Vollmer, Windisch, Renz, Göbel | Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Adelheidstraße 82, 65185 Wiesbaden 6800.152213545 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Windisch
aus 60 Bewertungen Ich möchte gerne meine positive Erfahrung mit Herrn Windisch als RA teilen. In einer Gewaltschutzsache als … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Schmitz-Berg
Rechtsanwalt Simon Schmitz-Berg
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Simon Schmitz-Berg
Profil-Bild Rechtsanwalt John-P. Teifel
Rechtsanwalt John-P. Teifel
Rechtsanwälte Wölke und Kollegen in Partnerschaft mbB, Ledererstr. 12, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.3075074424 km
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt John-P. Teifel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Magdalena Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Magdalena Klein
Klein & Kollegen Rechtsanwälte, Kirchplatz 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.8568268085 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Magdalena Klein
aus 29 Bewertungen Frau Klein ist eine außerordentlich Seher gut Anwältin. Ich war sehr zufrieden. Ich würde Frau Klein weiter … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Siegmar Grollmütz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Siegmar Grollmütz
Dr. jur. Siegmar Grollmütz, Peter Mastaliers & Partner GbR, Weinberg 11/12, 06449 Aschersleben 6903.9539528312 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Siegmar Grollmütz
aus 34 Bewertungen Der RA hat sich mit all seinem Wissen und Erfahrung jederzeit um meine Sache gekümmert. Ich bin ihm sehr dankbar … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Sevis
Rechtsanwältin Serpil Sevis
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Serpil Sevis
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A
Christina Brammen, Kortumstrasse 68, 44787 Bochum 6662.9222465279 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A
(22.04.2024) Mrs. Brammen knows her job very well and she acts very fast . She is very friendly and supports her clients. I suggest …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.