4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Schulz
Rechtsanwalt Ulrich Schulz
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Schulz gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wollweber
Kanzlei Andreas Wollweber, Gutenbergstraße 3a, 30966 Hemmingen 6769.8221775075 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Wollweber bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Uhlmann
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Uhlmann
Rechtsanwälte Böckel Uhlmann, Große Bleiche 29, 55116 Mainz 6806.1801097717 km
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Harald Uhlmann
aus 19 Bewertungen Vertrauensvoll, Kompetent. (27.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Ristau
Rechtsanwalt Frank Ristau, Gmeinwieser Straße 32, 83620 Feldkirchen-Westerham 7152.4277213133 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Frank Ristau
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Salewsky
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Salewsky
SALEWSKY-Anwaltskanzlei, Ahrensburger Str. 105, 22045 Hamburg 6724.8665737875 km
Wir helfen Ihnen und finden einen Weg!
Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Salewsky
aus 18 Bewertungen Sehr geehrter Herr Salewsky, herzlichen Dank für Ihre sehr effektive, kompetente und stets vertrauensvolle Betreuung … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Schiffmann
Anwaltskanzlei Tanja Schiffmann, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.5965475955 km
Mit Fachkompetenz aber auch dem notwendigen Fingerspitzengefühl nehme ich mir Zeit, Ihre Anliegen umfassend zu prüfen, um für Sie die beste Lösung zu finden.
FamilienrechtUnterhaltsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Schiffmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(19.09.2022) Sie sollte mich im Erbrecht vertreten. Die Gegenseite hat den mir zustehenden Anteil nicht ausbezahlt. Nach etlichen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gertrud Renner
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Gertrud Renner, Eisenstr. 1, 91054 Erlangen 7001.987939557 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Gertrud Renner
aus 38 Bewertungen Frau Renner hat sich gut in die komplexe Situation hineingedacht und unter Abwägung aller Optionen sehr fundierte und … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elif Kunt
Rechtsanwältin Elif Kunt
Kunt & Partner, Gümüşsuyu Mah. İnönü Cad. Park Palas (Beyoğlu), 23/6, 34437, Istanbul, Türkei 8688.6801636393 km
Familienrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Elif Kunt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Bender
Rechtsanwältin Susanne Bender
Rechtsanwaltskanzlei Burgmans, Rechtsanwältin Susanne Bender, Kaiserstr. 10a, 33829 Borgholzhausen 6696.3004290707 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arzthaftungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Bender unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Berit Werner
Kanzlei Berit Werner, Göppersdorfer Str. 62, 09217 Burgstädt 7032.7318753996 km
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Berit Werner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(20.04.2023) Sehr sehr nett. Antwortet sehr schnell und hilft bei Fragen. Man freut sich immer in solchen Situationen über eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik
RA-Kanzlei Dr.Schimik, Anastasius Grün-Gasse 23/5, 1180 Wien, Österreich 7409.4200875359 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Markus von Zieglauer
Rechtsanwalt Dr. Markus von Zieglauer
Anwaltskanzlei Riz-Zieglauer, Dominikanerplatz, 35, Bozen, Italien 7202.1358330545 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Markus von Zieglauer
(16.07.2020) Siehe oben
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Biendarra
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Biendarra
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537995855 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Biendarra bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Alles zur besten Zufriedenheit (05.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Nickel
Rechtsanwalt Gerhard Nickel
Kanzlei Gerhard Nickel, Marktplatz 10, 73614 Schorndorf 6951.5583352036 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerhard Nickel
(28.05.2021) sehr kompetente und freundliche Beratung. Herr Nickel hat uns vor vielen Jahren schon mal in einem Rechtsfall …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Marx
Kanzlei Andrea Marx, Geschwister-Scholl-Straße 36/G, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.9441654195 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Marx
(26.11.2020) Wurden schnell und umfänglich beraten. 👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Kalenberg
Rechtsanwalt Georg Kalenberg
SSK Rechtsanwälte – Fachanwälte Schöndube – Kalenberg Partnerschaft mbB, Weiherstr. 10, 53359 Rheinbach 6690.7988198147 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Georg Kalenberg ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(25.04.2024) Ich war zu einer Rechtsberatung wegen Familienrecht bei Herrn Kalenberg. Ich war total begeistert wie fürsorglich er …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Neinhaus
Kanzlei Thomas Neinhaus, Gartenstr. 12, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.4864535663 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Neinhaus vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(15.11.2023) Çok icten tecrübeli,bir kanun adamı.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Arnold
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Arnold
Kanzlei Rabe / Arnold, Lange Straße 6/1, 71332 Waiblingen 6936.7146536014 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Arnold
aus 57 Bewertungen Termin am Freitag um 10:00 Uhr bei Herrn Schaal (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Martin Maintz
Rechtsanwalt und Mediator Martin Maintz
Mahlberg Rechtsanwälte, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn 6698.5896321932 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt und Mediator Martin Maintz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Elfi Weber-Biesenbach
Weber-Biesenbach Rechtsanwaltskanzlei, Bergheimer Str. 95/1, 69115 Heidelberg 6864.7341871536 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elfi Weber-Biesenbach
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Stroh
Rechtsanwältin Barbara Stroh
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Stroh
(08.09.2020) Ich habe nicht gekriegt geld Zeitraum am 2012 mai bis 2016. Diese period war here mit meine frau und meine kinder war …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Berthold
Rechtsanwalt Markus Berthold
Bürogemeinschaft advocatplus Kanzlei Hülß & Berthold, Turmstr. 3, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.7611380304 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Berthold vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Hatte Gerichtstermine wo mich Herr Berthold sehr gut vertreten hatte und eine optimal Lösung erwirken konnte, was … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Teichmann
Rechtsanwältin Susanne Teichmann
Kanzlei Teichmann, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 48, 08223 Falkenstein/Vogtland 7031.8883250402 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Teichmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(21.07.2020) Sehr gute Kanzlei, schneller und unkomplizierter Kontakt, auch (fast) aussichtslose Fälle werden zum Erfolg gebracht! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner
Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner
Kanzlei Thomas Lechner, Hauptplatz 19, 3040 Neulengbach, Österreich 7384.6627514216 km
Ich begleite Sie auf dem Weg zum Erfolg und setze Ihr Recht durch!
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.