4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Kleinert
sehr gut
Rechtsanwältin Annett Kleinert
Rechtsanwältin Annett Kleinert, Hebbelstraße 28, 14469 Potsdam 6961.5114285571 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Annett Kleinert
aus 16 Bewertungen Frau Kleinert hat mich in meiner Scheidungssache vertreten. Wider Erwarten ist mein streitsüchtiger Ehemann auf unser … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
sehr gut
Mediation Goebel, Müllerstr. 37, 13353 Berlin 6970.3533977289 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 24 Bewertungen Einem Begehren auf Mieterhöhung wurde nur teilweise zugestimmt, da die Spangeneinordnung offensichtlich nicht richtig … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hamann
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hamann
Ihns Hamann Biel Rechtsanwälte PartmbB, Travemünder Allee 6, 23568 Lübeck 6743.1999496015 km
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Hamann
aus 53 Bewertungen Herr Hamann hat uns 3 Jahre lang während unserers Pflegegradverfahrens begleitet. Vom 1. Gespräch an, über die Klage, … (22.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Breckwoldt
Kanzlei Angela Breckwoldt, Badensche Str. 14, 10715 Berlin 6972.8068463039 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Angela Breckwoldt
aus 9 Bewertungen Frau Breckwoldt ist eine sehr kompetente und empathische Rechtsanwältin. Sie nimmt sich viel Zeit und hört einem sehr … (02.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Panajota Ball
sehr gut
Rechtsanwältin Panajota Ball
Kanzlei Panajota Ball, Moosbacheraustraße 20, 94267 Prackenbach 7136.0393518877 km
Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Panajota Ball ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 10 Bewertungen Ich kann gerne auf Deutsch discktieren .besser aud griehisch (29.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian U. Widmann
sehr gut
Rechtsanwalt Julian U. Widmann
Anwaltskanzlei Julian U. Widmann, Bahnhofstr. 24, 89518 Heidenheim an der Brenz 6998.5109312227 km
Ich kämpfe für Ihr Recht!
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Julian U. Widmann
aus 17 Bewertungen Bei mir kam eine kurzfristige Mieterhöhung für meine Garage. Herr Widmann hat mich schnell und unkompliziert beraten. … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwälte & Fachanwälte | Abendschein • Anders • Sauer-Wrobel, Lange Straße 66, 29439 Lüchow (Wendland) 6819.203890466 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Nils Anders hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(21.07.2022) nett und freundlich ,hat ausführlich geantwortet
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Miriam Korte-Bahgat
Rechts- und Fachanwältin Miriam Korte-Bahgat
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1462979374 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechts- und Fachanwältin Miriam Korte-Bahgat
(31.12.2023) Hallo, ich bin Mahari Misgena. Ich bin seit 9 Jahre in Deutschland und 7 Jahre habe ich gearbeitet. Ich habe bei …
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliane Konzack
sehr gut
Rechtsanwältin Juliane Konzack
Bohn & Kollegen | Rechtsanwälte, Eichenallee 1b, 15711 Königs Wusterhausen 7000.699548755 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Juliane Konzack
aus 38 Bewertungen Schnelle Hilfe beim anstehenden Streitfall..Kündigungsklage (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Stigler
Rechtsanwalt Oliver Stigler
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2728547287 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Stigler ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(08.07.2019) Sehr gute Arbeit, schnelle Entscheidung, ruft auch persönlich zurück
Profil-Bild Rechtsanwältin Dominique Meissner
sehr gut
Kanzlei Dominique Meissner, Ludwigstr. 6, 63067 Offenbach am Main 6831.4760525244 km
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dominique Meissner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 67 Bewertungen Frau Meissner nimmt sich Zeit und informiert umfassend. (19.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Müller
Rechtsanwalt Norbert Müller
Kanzlei Müller & Coll, Engelbergerstr. 19, 79106 Freiburg im Breisgau 6888.803644201 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(14.12.2020) Ein sehr kompetenter Anwalt der mich excellent vertreten hat und sich auch Zeit genommen hat .Es ist zwar schon einige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Hess
gut
Kanzlei Roland Hess, Werderstr. 57, 79379 Müllheim 6885.8147774087 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Hess ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 16 Bewertungen Gute Erfahrungen gemacht ,freundlich und Kompetent (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Scholz
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Scholz
Familienkanzlei Scholz, Hohlenberg 29, 53332 Bornheim 6685.6692602994 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Katharina Scholz für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 30 Bewertungen Frau Scholz war in der gesamten Zeit von Trennung und Scheidung fachkompetent und empathisch an meiner Seite und auch … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Hauser
Hauser, Rechtsanwälte – Steuerberater PartGmbB, Ferdinand-Braun-Str. 26, 74074 Heilbronn 6914.5719397456 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dietrich Hauser
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Hünnighausen
Rechtsanwalt Jochen Hünnighausen
Rechtsanwaltskanzlei David Ingenkamp und Jochen Hünnighausen, Salzstr. 1, 06618 Naumburg (Saale) 6959.1297021925 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Hünnighausen ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Notar Thomas Seidel
sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Notar Thomas Seidel
SEIDEL | Rechtsanwalt & Notar, Rathausallee 64-66, 22846 Norderstedt 6711.7091087264 km
Ich bin Ihr einheitlicher Ansprechpartner in allen notariellen Angelegenheiten – Ihr Notar. Als Notar bin ich Träger eines öffentlichen Amtes und berate alle Beteiligten neutral und unparteiisch.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt & Notar Notar Thomas Seidel ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 24 Bewertungen Telefonische Beratung zum Thema Erb- und Familienrecht. Jederzeit zu empfehlen. R. Schütz (14.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Smehyl MBA
Rechtsanwältin Sylvia Smehyl MBA
Sylvia Smehyl Rechtsanwältin Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Breitwies 11, 86465 Welden 7043.1763573267 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Smehyl MBA hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen RAin. Smehyl bei den Beratungsgespräch Zeit und hört zu. Die Beratung ist sehr gut. Sie erfahren gleich was alles auf … (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Univ. Katharina Dekker
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Rechtsanwaltskanzlei Dekker, Freudenberg 7, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5483259871 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Univ. Katharina Dekker
aus 26 Bewertungen Frau Dekker ist eine exzellente Rechtsanwältin. Sie ist sehr kompetent und empathisch. Ich habe Frau Dekker schon … (13.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Sobisch
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Rechtsanwältin Beate Sobisch
Kanzlei für Familienrecht und Konfliktmanagement, Königstr. 50, 30175 Hannover 6768.3711922666 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Sobisch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 31 Bewertungen Ich habe mich an Frau Sobisch in meiner Scheidungsangelegenheit gewandt. Bereits das erste Beratungsgespräch war sehr … (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Heli
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Kanzlei Manfred Heli, Hauptstr. 1, 89567 Sontheim an der Brenz 7013.6153645101 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Manfred Heli
aus 55 Bewertungen Herr Heli hat mich sehr kompetent und umsichtig durch meinen Disput mit meiner Frau geführt und beraten. Herr Heli … (14.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Koch
Rechtsanwalt Markus Koch
Schönfuß | Digel | Koch Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater, Lameystr. 10, 75173 Pforzheim 6894.3693097464 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Koch für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Trunk
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Dr. Eick & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Anger 63, 99084 Erfurt 6922.419799488 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Trunk ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 22 Bewertungen Frau Trunk war sehr gut vorbereitet, hatte Zeit für mein Anliegen und hat mich sehr gut beraten. (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Oppenheim
Rechtsanwalt Hans Oppenheim
Anwaltskanzlei Oppenheim & Vogel, Maximilianstr. 28, 67346 Speyer 6854.186810277 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Oppenheim - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(05.10.2017) Herr Oppenheim hat mich sehr gut beraten und letztendlich auch erfolgreich vertreten. Jederzeit war ich gut …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.