4.726 Anwälte für Unterhalt | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Rentel
Rechtsanwältin Sylvia Rentel
Kanzlei Sylvia Rentel, Karl-Liebknecht-Str. 23a, 16548 Glienicke/Nordbahn 6964.57570095 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sylvia Rentel
Profil-Bild Rechtsanwalt Hauke Maack
sehr gut
Rechtsanwalt Hauke Maack
MAACK Rechtsanwälte, Königswall 28, 45657 Recklinghausen 6654.8530945437 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Hauke Maack ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 37 Bewertungen Schnelle Abwicklung von Transaktionen (15.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Schulte
sehr gut
Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte, Heinrichstraße 4, 30175 Hannover 6768.3854048105 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Volker Schulte
aus 15 Bewertungen Hervorragende Umsetzung eines Schreibens an das Finanzamt zur Anerkennung einer Besteuerung ähnlich einer … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher
Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher
Rechtsanwaltskanzlei Stuhlmacher, Steinweg 11, 38518 Gifhorn 6809.6039086462 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Bedingt durch Krankheit benötigte ich in mehreren Verfahren juristische Unterstützung in den Bereichen Arbeit- und … (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Boss
Rechtsanwältin Stefanie Boss
Boss & Meyer Rechtsanwälte, Minden-Weseler Weg 26, 32130 Enger 6709.7744326529 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Boss ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(31.05.2021) Vielen Dank für die Hilfe vor dem Amtsgericht Lemgo. Alles bestens gelaufen. Zudem sehr netter Kontakt, daher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Braun
Rechtsanwalt Peter Braun
Kanzlei Peter Braun, Borsbergstraße 10, 01309 Dresden 7082.4990698088 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Braun ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 7 Bewertungen Herr Peter Braun ist der beste Anwalt aus Dresden hat vor den Gericht die Kindsmutter vertreten aber dar wir als … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Brinks
Kanzlei Brinks, Blücherstr. 8, 41061 Mönchengladbach 6629.3355118752 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dieter Brinks
(19.03.2023) Sehr schnelle Reaktion auf meine Anfrage/Email Sehr Engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Hannah Klein
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Hannah Klein
Dr. Ellmer Rechtsanwälte, Weiße Herzstraße 6, 91054 Erlangen 6999.0979456716 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Hannah Klein bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 20 Bewertungen I am more than happy with Mrs. Klein support, not only her knowledge and professionalism are of high standards and top … (06.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Teller-Lux
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Teller-Lux
Kanzlei Heike Teller-Lux, Wilhelmstr. 24, 58511 Lüdenscheid 6702.0849301965 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Heike Teller-Lux
aus 66 Bewertungen Eine sehr freundliche Frau und sehr schnell in der Angelegenheit. Ich kann nix negatives sagen. (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Roes
Rechtsanwalt Dr. Frank Roes
Kanzlei Frank Roes, Neue Str. 17, 27432 Bremervörde 6674.2969999257 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Roes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(18.06.2017) Ein sehr kompetenter und korrekter Rechtsanwalt. Ist sehr vertrauenswürdig, erklärt detailliert und verständlich. Hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner
Dr. Alexander Lindner Rechtsanwalt & Abogado, Favoritenstraße 62/22, 1040 Wien, Österreich 7413.6984042727 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Internationales Wirtschaftsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 37 Bewertungen Rasche und erfolgreiche Erledigung eines Schadenersatzfalles bei schadhafter Lieferung von einem Möbelhaus. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Andrae
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Andrae
Kanzlei Andrae, Hohenzollernring 50, 50672 Köln 6673.8892208122 km
Professionelle Beratung vom Spezialisten!
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Christine Andrae
aus 142 Bewertungen In so einer schwierigen Zeit, mit vielen offenen Fragen und Ängsten, wie man alles überwältigen soll, bzw. wie man … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Hölter
Rechtsanwalt Ulf Hölter
Anwaltskanzlei Ulf Hölter, Parkstr. 3, 18119 Rostock 6805.8125634016 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulf Hölter gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Kohlmeyer
Rechtsanwältin Kristin Kohlmeyer
Dr. Blanke | Colshorn - Rechtsanwälte und Notare, Trift 31, 29221 Celle 6774.3746639232 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Kristin Kohlmeyer ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel
Anwaltskanzlei Noltemeier • Niederl • Beger-Oelschlegel, An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden 7079.7112310199 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 90 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und immer schnelle Antwort auf Fragen. Berät zu verschiedenen Möglichkeiten mit jeweiligen … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Werner
sehr gut
Kanzlei Werner, Südliche Ringstr. 175, 63225 Langen (Hessen) 6832.8369083768 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Werner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 40 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Jens Werner habe ich sehr kompetent, freundlich und empathisch erlebt. Er hat sich viel Zeit für … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Lippert
sehr gut
Kanzlei Lippert, Bahnhofstr. 49, 08523 Plauen 7016.1139569678 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Lippert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 19 Bewertungen Sehr kompetent. Konnte mir zwar nicht helfen, da Google falsch informiert, aber dennoch bekam ich einen sehr netten … (24.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sanem Arican
sehr gut
Kanzlei Sanem Arican, Steinberger Str. 1, 50733 Köln 6673.6262736068 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sanem Arican bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der anwaltlichen Vertretung, die ich durch Rechtsanwältin Frau Arican erhalten habe. … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee Maiwald
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothee Maiwald
Kämper & Maiwald PartG Rechtsanwälte und Notare, Neuenkirchener Str. 35, 33332 Gütersloh 6711.5980374683 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothee Maiwald vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Sehr kompetente und kooperative Anwältin,mit perfekten Erfahrungen in Familien Sachen. Kann ich nur empfehlen und … (14.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kühne
Rechtsanwälte Kirmes und Kühne, Markt 6, 04668 Grimma 7009.3210868793 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Kühne ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Schnelle kompetente Beratung (19.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Schlünsen
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Schlünsen
Offermanns & Coll. Rechtsanwaltskanzlei, Partnerschaftsgesellschaft, Ulzburger Str. 453, 22846 Norderstedt 6711.3801197303 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Schlünsen bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 30 Bewertungen Habe mich rundum gut vertreten gefühlt. Sehr zu empfehlen (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Arnhold
Rechtsanwalt Thilo Arnhold
Kanzlei Thilo Arnhold, Dossenheimer Landstr. 11, 69121 Heidelberg 6863.8907862541 km
Sie haben ein Problem, ich die Lösung!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Thilo Arnhold ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Schmidt Rechtsanwälte, Langenstr. 24a, 18439 Stralsund 6855.597582245 km
Anders. Besser.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
(28.04.2023) Frau Nickelsen ist eine sehr kompetente und äußerst zuverlässige Anwältin mit einem stets freundlichen und engagierten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Heller-Fenske
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Rechtsanwältin Julia Heller-Fenske
Kanzlei Heller-Fenske, Lerchenstr. 28 a, 22767 Hamburg 6717.8286489664 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Heller-Fenske vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 18 Bewertungen Kann ich nur weiterempfehlen. Sehr gute Beratung, ehrliche Kommunikation und hilfreiche Unterstützung! (01.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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