3.539 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Stengel
sehr gut
Kanzlei Daniela Stengel, Hugo-Fischer-Weg 9, 77815 Bühl 6869.4503001575 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Stengel im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 24 Bewertungen super schnell einen Termin bekommen . Super nett und sehr hilfreiche Antworten bekommen (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Rechtsanwälte Rheinboldt & Kollegen, Am Murgdamm 1, 76437 Rastatt 6865.241272388 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Ecker
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Ecker
Kanzlei Ecker, Ubierstraße 54, 56564 Neuwied 6731.6884460327 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Ecker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 43 Bewertungen Ich konnte bei Herr Ecker im Frühjahr ein dreiwöchiges Praktikum absolvieren. Herr Ecker nahm sich stets viel Zeit für … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Cramer
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Cramer
Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen, Giersmauer 5, 33098 Paderborn 6744.2023412757 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Cramer
aus 33 Bewertungen Fast wäre ich auf einen angeblichen Verkehrsverstoß reingefallen. Mir wurde vorgeworfen zu schnell gefahren zu sein … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Neuber
Rechtsanwalt Jörg Neuber
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Uhlichstraße 13, 09112 Chemnitz 7043.0245159571 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörg Neuber
aus 5 Bewertungen Aus einer sehr schwierigen Lebenssituation heraus habe ich mich an Herrn Rechtsanwalt Jörg Neuber gewandt. Der … (14.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Pabst
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Pabst
Kanzlei Alexander Pabst, Winterfeldtstr. 1, 10781 Berlin 6973.7840376508 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Pabst ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Sehr schnelle Antwort und Reaktion und sehr höflich, sehr kompetent!! Ich bin sehr !! Super schnell.. Klasse. 100 % zu … (26.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Chilcott
Verkehrsstrafrecht Bundesweit, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin 6971.0198326005 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Chilcott hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Svetlana Schmidbauer-Lompas
Kanzlei Schmidbauer, Konrad-Adenauer-Allee 37, 86150 Augsburg 7063.3148543156 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Svetlana Schmidbauer-Lompas im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich bedanke mich sehr Frau Schmidbauer-Lompas für ihre aufmerksame Einstellung zu meinem schwierigen Fall. Dank Ihnen … (02.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt I. Baris Devletli LL.M.
Rechtsanwalt I. Baris Devletli LL.M.
Kanzlei Devletli, Königstr. 45, 32547 Bad Oeynhausen 6721.4063503295 km
Schnell, gründlich und zielorientiert! Wer stundenlang redet oder ellenlange Texte schreibt, hat keine Zeit für die Mandantschaft und die Ermittlungsakte!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt I. Baris Devletli LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hüners
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Hüners
Kanzlei Hüners, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Hüners
aus 140 Bewertungen Ich bin völlig positiv überrascht. Meine Anfrage wurde innerhalb einer Stunde beantwortet. Absolute Perfektion. Danke … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz
sehr gut
Kanzlei Am Burgfeld 4 - Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz, Am Burgfeld 4, 23568 Lübeck 6743.1998180051 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz
aus 271 Bewertungen Sehr schneller und reibungsloser Ablauf meines Falles. (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
IBESICH, Josefstädter Straße 11, 1080 Wien, Österreich 7411.1428906182 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Pilz
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Pilz
Pilz Rechtsanwälte, Lindhorststr. 271, 46242 Bottrop 6640.5004524551 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mark Pilz
aus 37 Bewertungen Ein sehr netter Rechtsanwalt und wirklich kompetent, ich kann ihn nur empfehlen. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feiter
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Feiter
Rechtsanwälte Tholen, Bradler & Kollegen, Siemensstraße (Am Amtsgericht) 3, 52525 Heinsberg 6616.7203488796 km
Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Feiter ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 16 Bewertungen Frau Feiter, hat uns super vertreten! Fachlich sehr kompetent und eine unkomplizierte und zügige Abwicklung unseres … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yan Hau
Rechtsanwalt Yan Hau
Rechtsanwalt Yan Hau, Metzinger Straße 66, 70794 Filderstadt 6941.0405370541 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Yan Hau gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Vivien Kusch
Rechtsanwälte Arikan & Sahin, Hörder Burgstr. 9, 44263 Dortmund 6679.8663564757 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Vivien Kusch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(08.05.2024) Frau Kusch, hat mich zu meiner vollste Zufriedenheit Vertreten. Ich bin mehr als Zufrieden mit dem Urteil und ihrer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger
sehr gut
Kanzlei Riemek-Krüger, Schulstr. 47, 44289 Dortmund 6686.238196094 km
Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 14 Bewertungen Äusserst kompetente und engagierte Rechtsanwältin (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hannes
Rechtsanwaltskanzlei Hannes, Hauptsraße 46, 65375 Oestrich-Winkel 6790.2705072801 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Hannes
aus 6 Bewertungen Er zeigt viel Empathie und hilft schnell, unkompliziert. Insb. engagiert er sich für einen, wenn Sozialbehörden … (05.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Stahl
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Stahl
Rechtsanwaltskanzlei Stahl, Kurfürstendamm 123, 10711 Berlin 6969.4640682009 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Stahl im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 136 Bewertungen Herr Stahl berät mit viel Kenntnis und Ideen. Zudem ist er sehr freundlich und gut erreichbar. (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Kanzlei Krämer, Eberhardtstraße 58, 89073 Ulm 7004.4218170412 km
Familienrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar Dolscius
sehr gut
Rechtsanwalt Elmar Dolscius
Kanzlei Recht und Recht, Westerbachstr. 23f, 61476 Kronberg im Taunus 6813.2250612645 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Elmar Dolscius hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 28 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Dolscius in Anspruch zu nehmen, um mich bei der Kündigung eines … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Kanzlei Wölfel, Schloßweg 8, 95709 Tröstau 7031.2417539279 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Wölfel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Herr Wölfel hat mich in 2 Sachverhalten vor dem Amtsgericht/Schöffengericht vertreten. Stets zuverlässig und … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer
sehr gut
Kanzlei Dr. Stephan Schmelzer, Ostberg 3, 59229 Ahlen 6690.0975899758 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Datenschutzrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer
aus 32 Bewertungen Wen gibt hir golden Stern,Ich were zum DR Shmelzer geben,Ich bedanke mich,für Alles was Sie für mich getan haben,ohne … (19.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.