4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 5

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
sehr gut
Mediation Goebel, Müllerstr. 37, 13353 Berlin 6970.3533977289 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Einem Begehren auf Mieterhöhung wurde nur teilweise zugestimmt, da die Spangeneinordnung offensichtlich nicht richtig … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schlindwein
Meier, Schlindwein, Markert Rechtsanwälte, Schwabentorring 12, 79098 Freiburg im Breisgau 6890.1642552515 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Julia Schlindwein bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Jakob Weikmann
Kanzlei Ernst Jakob Weikmann, Mozartstr. 12, 87600 Kaufbeuren 7073.3745967381 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Ernst Jakob Weikmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Sehr hilfreich in der Beratung und Tipps zu weiteren vorgehweise in meinem Fall (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Fuchs
Kanzlei Alexandra Fuchs, Hansaallee 154, 60320 Frankfurt am Main 6823.9372267258 km
Fachanwältin Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Fuchs
(13.12.2019) Frau RAin Fuchs hat uns sehr gut beraten, alles Erforderliche unternommen und uns den Rücken frei gehalten. Das …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Monika Ranke
sehr gut
Kanzlei Monika Ranke, Friedensstr. 12, 17192 Waren (Müritz) 6877.044610334 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Monika Ranke
aus 22 Bewertungen Ich war mit der Arbeit von Frau Ranke und auch von Romanik sehr zufrieden. Sie nahmen sich beide sehr viel Zeit, … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Schnelle
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Schnelle
Anwaltskanzlei Schnelle, Von-Kluck-Straße 14-16, 48151 Münster 6663.0755327106 km
Erbrecht • Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Jens Schnelle ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 16 Bewertungen Jederzeit würde ich mich für eine Rechtsberatung wieder an Herrn Schnelle wenden. Er ist bei hoher Kompetenz sehr … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Messer
Rechtsanwalt Jürgen Messer
Kanzlei Jürgen Messer, Oedenberger Str. 159, 90491 Nürnberg 7013.0107924211 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Messer
(17.01.2023) Hr. RA Messer bearbeitet bei mir eine Verkehrsstrafsache, davor hatte ich bestimmt 50-100 Anwälte gefragt und manche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Kanzlei Hoof, Hubertusstr. 4, 38448 Wolfsburg 6826.3762906805 km
Zivilrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rommel, Pferdemarkt 10, 53518 Adenau 6702.3572792936 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel
aus 61 Bewertungen Sorgfältige und zügige Bearbeitung meiner Angelegenheit. Sehr kompetent. (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Ludolf
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Ludolf
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann, Friedrichstr. 7, 45772 Marl 6648.1421827714 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Ludolf - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 92 Bewertungen Ich bin eher durch Zufall auf die Kanzlei Hermann gestoßen, habe mich aber direkt beim ersten Gespräch mit Frau Ludolf … (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Schlösser
Rechtsanwältin Alexandra Schlösser, Ruckteschellweg 8, 22089 Hamburg 6722.3059763691 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Schlösser
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Studt
Kanzlei Studt, Storchenring 3, 85570 Markt Schwaben 7133.7345791956 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Studt gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Sehr engagierte Anwältin. Kompetente Beratung. Offenes Ohr. Lösungsorientiert. Fünf von Fünf Sternen (19.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
aus 10 Bewertungen Herr Eimer hat sich viel Zeit gelassen, war super informiert und hat mir sehr geholfen. Wenn ich wieder etwas habe, … (15.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günther W. Raths
Kanzlei Raths, Mühlenstrasse 24, 59348 Lüdinghausen 6661.7542397128 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Günther W. Raths ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 7 Bewertungen August 2021, ich hatte eine 14 tägige Reise nach Teneriffa gebucht. Nach Ankunft u. Bustransfer ins Hotel, stellte ich … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Maley
Rechtsanwälte Maley und Kollege, Friedrich-Ebert-Str. 17, 90579 Langenzenn 6991.8328478368 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Maley ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(09.11.2023) Verdeutlicht sehr gut komplexe Zusammenhänge, deeskaliert und konnte meine Frau stets beruhigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Leupold
Rechtsanwalt Daniel Leupold
Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft Kanzleien-MG, Erzbergerstr. 33, 41061 Mönchengladbach 6630.2350451191 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Daniel Leupold für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Foerster
Rechtsanwältin Dagmar Foerster
Rechtsanwälte Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen, Hauptstr. 55, 33449 Langenberg 6714.3263327636 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Foerster bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Kanzlei Fahrenschon-Pichler, Schertlinstr. 13, 86159 Augsburg 7063.4848695499 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
aus 8 Bewertungen Ein sehr angenehmes und offenes Gespräch und Aufzeigen der Möglichkeiten (30.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger
UNGER RECHTSANWÄLTE, Neuer Wall 10, 20354 Hamburg 6719.8601537684 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Frau Dr. Unger hat uns bei der Erstellung eines Ehevertrages professionell, fachkundig und immer freundlich … (23.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ulrike Tremel
Anwaltskanzlei DR. TREMEL, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4263273467 km
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Tremel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Plauenscher Ring 35, 01187 Dresden 7080.030957702 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck
aus 35 Bewertungen Frau Schreiter-Deck wurde mir in der Not, von einer anderen Anwältin empfohlen. Ich bin so unendlich dankbar, dass Sie … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Walter
Rechtsanwältin Ute Walter
Fachanwaltskanzlei Alte Elbgaustr., Alte Elbgaustr. 8b, 22523 Hamburg 6711.8410907001 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ute Walter
(22.09.2022) Frau Walter hat schnell, freundlich und umfassend uns informiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Schulz
Rechtsanwalt Ulrich Schulz
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ulrich Schulz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Best
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Best
Rechtsanwaltskanzlei Best, Bruchstraße 9a, 67098 Bad Dürkheim 6831.0661323788 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dirk Best
aus 199 Bewertungen Diesen Anwalt kann ich nur wärmstens empfehlen. Habe mich um nichts kümmern müssen und Herr Best kümmerte sich um … (03.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Unterhalt ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.