4.726 Anwälte für Unterhalt | Seite 2

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Esser-Lorenz
sehr gut
Kanzlei Esser-Lorenz, Von-Diergardt-Str. 9, 51375 Leverkusen 6675.5393139696 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Esser-Lorenz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 40 Bewertungen Wir haben uns super aufgehoben gefühlt, schnelle Reaktionszeiten, schnelle kompetente Antworten. Immer wieder gerne (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Lüders
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Lüders
Rechtsanwälte WUNSCH . SCHÖNAUER . LEINFELDER . DEHNE . LÜDERS und KOLLEGEN, Hallstr. 4, 86150 Augsburg 7063.3434520244 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Lüders im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 30 Bewertungen Frau lüders hat mich schon das zweite mal anwaltlich und vor Gericht vertreten. Jedes Mal kam es zu dem uns … (18.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand de Vries
Rechtsanwalt Ferdinand de Vries
Rechtsanwalt Ferdinand de Vries, Richard-Strauss-Straße 69, 81679 München 7121.2869236479 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ferdinand de Vries gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Keuler
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Keuler
Oeser & Keuler - Rechtsanwälte, Keltergasse 5, 89073 Ulm 7003.5886012509 km
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung aus einer Hand.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Keuler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Wir haben uns wegen einer Fluggastentschädigung an Herrn Keuler gewandt, da die Fluglinie unsere Schreiben ignoriert … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Sasse
Rechtsanwältin Isabel Sasse
Kanzlei Sasse, Böningerstraße 37, 47051 Duisburg 6637.6377966629 km
Familienrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Isabel Sasse für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(20.03.2024) Frau Sasse hat mich umfangreich und empathisch beraten und ich fühle mich in ihrer Kanzlei gut aufgehoben. Auch für …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Welzenbacher
Rechtsanwältin Martina Welzenbacher
Anwaltskanzlei Martina Welzenbacher, Damm 33, 25421 Pinneberg 6703.2024671227 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Martina Welzenbacher
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Rittmeier
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Rittmeier
Kanzlei Rittmeier, Riemannstraße 56, 04107 Leipzig 6982.4491911467 km
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Rittmeier im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Die Beratung und Bearbeitung meines Falles durch Frau Rittmeier war sehr kompetent und professionell. Mein Anliegen … (31.08.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner
Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner, Neues Haus 4, 30175 Hannover 6768.619095173 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner
(22.02.2024) Die Begleitung durch den Prozess geschieht stets sehr zeitnah und sachbezogen sowie mit großem Verständnis für die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefani Gromes
sehr gut
Rechtsanwältin Stefani Gromes
GROMES Rechtsanwälte, Elisabethenstr. 29, 64283 Darmstadt 6837.2792585806 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Familienrecht • Betriebliche Altersversorgung • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefani Gromes hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 27 Bewertungen Frau Gromes hat schon beim ersten Gespräch einen sehr kompetenten Eindruck gemacht Das hat sich auch bewiesen . Sie … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Engelbracht
Rechtsanwältin Friederike Engelbracht
Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon 6749.9141856374 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Friederike Engelbracht
aus 5 Bewertungen Im Trauerfall auch noch Rechtschutz suchen zu müssen ist schon wirklich nicht einfach. Bei Frau Engelbracht haben wir … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Franziska Sander
Rechtsanwältin Dr. Franziska Sander
Anwaltskanzlei Dr. Sander, Bilker Allee 30, 40219 Düsseldorf 6649.0153618597 km
Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Sander gerne zur Verfügung
(07.12.2021) Sehr professionelle Abwicklung meines Scheidungsverfahrens. Frau Dr. Sander hat meine Interessen hervorragend …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilhelm Bergmann
sehr gut
Kanzlei Wilhelm Bergmann, Düsseldorfer Str. 25, 40822 Mettmann 6659.7223774795 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wilhelm Bergmann gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Hallo Zusammen (: Kann den Herrn Bergmann sowie seine netten Mitarbeiterinnen nur wärmstens empfehlen (: Er hat … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Larissa Barnstorf-Laumanns
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Larissa Barnstorf-Laumanns
DBL Rechtsanwälte Daniels und Dr. Barnstorf-Laumanns, Fleischhauerstr. 10, 59555 Lippstadt 6721.5664186746 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Larissa Barnstorf-Laumanns vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Freundlich, kompetent, erfolgreich (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Wagner
Rechtsanwalt Thilo Wagner
WAGNER HALBE Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 44-46, 50674 Köln 6674.3177528735 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • IT-Recht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Thilo Wagner
aus 7 Bewertungen Herr Wagner hat mich in meinem Scheidungsprozess in den emotionalen Fragestellungen mit Feingefühl und in den … (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Hohlweg
sehr gut
Rechtsanwalt Andre Hohlweg
Kanzlei Andre Hohlweg, Westenhellweg 43, 44137 Dortmund 6676.1791716539 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Opferhilfe • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Andre Hohlweg bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 29 Bewertungen kompetende Beratung - freundliches Team im Büro - angenehme menschliche Art - nur zu empfehlen (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Heinrich
sehr gut
Kanzlei Carsten Heinrich, Neustadt 16, 24939 Flensburg 6622.5188401228 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Heinrich bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Fühlte mich von Anfang an ernst genommen! Klare treffende Aussage. Menschliches Verständnis. Ich wollte eine … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Ritter
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Ritter
Kanzlei Kallenbach, Rothenburger Str. 241, 90439 Nürnberg 7010.0442717755 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Daniela Ritter
aus 31 Bewertungen Bei Frau Rechtsanwältin Ritter kann ich sagen, ich bin angekommen. Ich habe schon die Leistung mehrerer Anwälte in … (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk Forgbert
sehr gut
Rechtsanwalt Falk Forgbert
Rechtsanwaltskanzlei Falk Forgbert, Putzkauer Str. 2, 01877 Bischofswerda 7102.4380766345 km
Sie haben Recht. Mit mir bekommen Sie es.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Falk Forgbert vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 37 Bewertungen Sehr freundliche, kompetente Beratung und anschließend auch Vertretung in der Sache. Ich kann Herr Forgbert sehr … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Henrich
Anwaltskanzlei Bernhard Henrich, Töngesgasse 23-25, 60311 Frankfurt am Main 6826.1364043558 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernhard Henrich vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(15.11.2023) Im Erstgespräch direkt festgestellt, dass es Herrn Henrich, um den Menschen und seine Bedürfnisse geht. Sehr zum …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hasert
Rechtsanwältin Julia Hasert
Rechtsanwälte Dr. Schmitt und Kollegen - Partnerschaft mbB, Moltkestr. 41, 76133 Karlsruhe 6867.4413178905 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Hasert gerne zur Verfügung
(03.12.2023) Hallo ich hab einen problem mit papier Globus Wörth vetrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Wadim Gertsev
sehr gut
Kanzlei Wadim Gertsev, Tymoshenka Str. 29, Kiew, 04205, Ukraine 8058.9471070883 km
Verantwortung und Gerechtigkeit stehen für uns an erster Stelle!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wadim Gertsev gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Habe Herrn Gertsev im Rahmen eines internationalen Rechtsstreites kennengelernt und mit ihm gearbeitet.Ein sehr … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Kaul
sehr gut
Kanzlei Judith Kaul, Alte Rodelbahn 14, 49401 Damme 6666.8308916981 km
Familienrecht • Pferderecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Judith Kaul
aus 16 Bewertungen zeitnaher persönlicher Termin, zeitnahe Rücksprachen der Themen über kurze Wege (Telefon und email), fachlich … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Songül Bechtum
sehr gut
Rechtsanwältin Songül Bechtum
OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Max-Pechstein-Str. 4, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.9228686296 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Songül Bechtum ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Ich habe Frau Bechtum über einen langen Zeitraum an meiner Seite gewusst. Als Hinterbliebene ging es in meinem Fall um … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Götz Tim Mehring
Rechtsanwalt Götz Tim Mehring
Rechtsanwalt Götz Mehring - Fachanwalt für Verkehrsrecht, Podbielskistraße 139, 30177 Hannover 6768.5298029505 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Götz Tim Mehring vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Unterhalt ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.