4.726 Anwälte für Unterhalt | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Partsch
Partsch, Goethestr. 5, 74379 Ingersheim 6921.0638633709 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerald Partsch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(23.04.2024) In der Nähe,bekomm immer gleich Termin, freundlich kompetent
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Mast
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Mast
Dr. Schloz · Braun · Kiefer & Partner mbB, Kinzigstr. 12, 77694 Kehl 6855.5707627617 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Melanie Mast ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 29 Bewertungen Meine Fragen konnten alle beantwortet werden und es war ein angenehmes und persönliches Beratungsgespräch in Bezug auf … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
Kanzlei Dr. Vögeli, Dresdener Str. 8, 52068 Aachen 6631.4092053872 km
Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
aus 97 Bewertungen Ich war beim Anwalt Dr .Vögli zu einem Beratungsgespräch ich war sehr zufrieden Dr. Vögli ist sehr höfflich und nimmt … (21.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karola Brandt
Rechtsanwältin Karola Brandt
Kanzlei Brandt, Sittarder Str. 40, 52511 Geilenkirchen 6620.8511388234 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Karola Brandt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Wurde von der Kanzlei bestens beraten. Frau Brandt konnte seinerzeit bereits telefonisch eine positive Einschätzung … (13.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Imke Ritter
sehr gut
Rechtsanwältin Imke Ritter
Kanzlei Ritter & Bender Rechtsanwälte, Zentralstraße 1, 04109 Leipzig 6981.9688333058 km
Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Imke Ritter ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Hallo Frau Ritter, ich möchte mich auf diesem Weg noch einmal recht herzlich bedanken. Die Zusammenarbeit hat … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
Hofer & Hoynatzky, Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg 7122.713474481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
aus 385 Bewertungen ich bin sehr zufrieden (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roman Rodloff
Rechtsanwalt Dr. Roman Rodloff
Dr. Rodloff & Kollegen, Dillmannstr. 1, 70193 Stuttgart 6929.4185390289 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Roman Rodloff
(26.02.2024) Herr Dr Rodloff ist für dieses Thema eine Sensation - Erbrechtler aus Leidenschaft ! Realist, zuverlässig, sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Lungwitz
Rechtsanwältin Angela Lungwitz
Kanzlei Lungwitz, Turmstraße 37, 79539 Lörrach 6898.7723991725 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Angela Lungwitz – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Frau Rechtsanwältin A.Lungwitz ist eine sehr einfühlsame und besonders in schwierige Angelegenheiten sehr kompetent … (19.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrix Voutta
sehr gut
Kanzlei Beatrix Voutta, Kapellenfeld 26, 94065 Waldkirchen 7211.9065975016 km
Die Wahrheit setzt sich durch.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrix Voutta bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 32 Bewertungen Als mir eine bereits zugesagte Mietwohnung sehr kurzfristig abgesagt wurde, wendete ich mich verzweifelt an RAin … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
steuerwerk PartG mbB, Engelblecker Straße Mönchengladbach 178-180, 41066 Mönchengladbach 6630.4331500953 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
aus 10 Bewertungen Frau Werner ist überaus kompetent, freundlich und witzig dazu. Sie versteht ihr Handwerk und hat mich mehrfach bestens … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan F. Meyer
Rechtsanwalt Stephan F. Meyer
MR Legal • Meyer Rechtsanwälte, Schlüterstr. 51, 10629 Berlin 6970.8621358885 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stephan F. Meyer
aus 9 Bewertungen Im ersten Gespräch mit Herrn Meyer habe ich sofort gemerkt, dass ich es mit einem erfahrenen Profi zu tun habe. Der … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Natterodt
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Natterodt, Auf der Eisengießerei 10, 21680 Stade 6687.4603069833 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Moritz Natterodt
aus 15 Bewertungen Sofortige Reaktion auf Terminanfrage was in dieser Branche wohl sehr ungewöhnlich ist und sympathisch kompetent … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Süß
Rechtsanwältin Gudrun Süß
Kanzlei Gudrun Süß, Hölderlinstr. 15, 76297 Stutensee 6869.9947056446 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Süß ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
(11.04.2019) Eine tolle Anwältin, die sich voll für ihre Mandanten einsetzt! Ich würde jederzeit wieder zu ihr gehen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
gut
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler Kanzlei Eisenrigler, Neuburger Str. 27, 94032 Passau 7210.4949240919 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
aus 13 Bewertungen Schnelle Reaktion auf das Anliegen (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Justen-Rentzsch
Rechtsanwältin Christiane Justen-Rentzsch
KLK Rechtsanwälte, Schützenstr. 9, 50126 Bergheim 6654.6266039399 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Medizinrecht • Wettbewerbsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Sozialrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Justen-Rentzsch bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
(02.01.2022) Schnelle Rückmeldung und unkompliziert kompetente Beratung. Sehr emphathische Gesprächsatmosphäre. Vielen Dank für …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Steinhausen
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Steinhausen
Steinhausen Strafverteidiger Rechtsanwälte PartG mbB, Hülskensweg 54, 47447 Moers 6627.250727244 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Stephanie Steinhausen
aus 12 Bewertungen Besten Dank für die super Leistung vor allem im Gerichtssaal! (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Kalenberg
Rechtsanwalt Georg Kalenberg
SSK Rechtsanwälte – Fachanwälte Schöndube – Kalenberg Partnerschaft mbB, Weiherstr. 10, 53359 Rheinbach 6690.7988198147 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Georg Kalenberg hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(25.04.2024) Ich war zu einer Rechtsberatung wegen Familienrecht bei Herrn Kalenberg. Ich war total begeistert wie fürsorglich er …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Gärde & Partners, Danderydsgatan 14, Stockholm 11426, Schweden 6830.8805513486 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Herr Dr. Ansgar Fisching hat mich sehr gut Beraten in meiner Angelegenheit deutsches und schwedisches … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nazife Bussian
sehr gut
Rechtsanwältin Nazife Bussian
Rechtsanwaltskanzlei Nazife Bussian, Zimmersmühlenweg 55, 61440 Oberursel (Taunus) 6815.9922017256 km
Familienrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nazife Bussian gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Für die Betreuung eines komplexen Falles zeigte sich die Rechtsanwältin Bussian als äußerst kompetent und engagiert. … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Kanzlei Hans-Jürgen Kölnberger, Bahnhofsplatz 1, 94315 Straubing 7137.8714279909 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
(02.08.2018) Sehr sehr netter Rechtsanwalt. Schnelle Termine.
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Löhlein-Ehrler
Kanzlei Löhlein-Ehrler, Schlossmühlgasse 11, 74653 Künzelsau 6935.1726903286 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena Löhlein-Ehrler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
sehr gut
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt, Bolkerstr. 69, 40213 Düsseldorf 6648.908390359 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
aus 53 Bewertungen Ich wurde vom Sohn meiner Lebensgefährtin verbal bedroht (25.12.2023)
Profil-Bild Fachanwältin und Mediatorin Susanne Wipper
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Fachanwältin und Mediatorin Susanne Wipper
Wipper+Schultz, Rechtsanwältinnen, Fachanwältinnen und Mediation, Kleine Gasse 3, 14467 Potsdam 6961.4368276573 km
Vom Konflikt zur Lösung.
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Fachanwältin und Mediatorin Susanne Wipper
aus 33 Bewertungen Eine Scheidung ist ein großer Einschnitt im Leben. Hat man jedoch eine Anwältin wie Susanne Wipper an seiner Seite, … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwälte Lorentz, Macht, Fandel, Platz der Freiheit 7a, 19053 Schwerin 6796.9763487228 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Macht
(23.01.2020) Herr Macht hat sich viel Zeit genommen, um mein Problem konkret zu betrachten. Man hat überhaupt nicht den Eindruck, …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.